NEUE PFLICHT FüR AUTOS KOMMT AM 29. NOVEMBER: AUTOFAHRER ERHALTEN PASS

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Neue Pflicht für Autos kommt am 29. November: Autofahrer erhalten Pass

Noch in diesem Jahr gilt eine neue Abgasnorm. Was müssen Autofahrer ab dem 29. November beachten – und was hat es mit dem neuen Pass auf sich?

Dortmund – Ab dem 29. November 2026 hat die neue Abgasnorm Euro 7 direkte Auswirkungen auf den Autokauf. Käufer bekommen dann unter anderem einen digitalen Pass zu ihrem neuen Fahrzeug dazu. Autofahrer, die ein Elektroauto kaufen wollen, erhalten dank der Norm außerdem erstmals eine gesetzliche Garantie auf die Batterie.

Euro-7-Norm kommt: Was Autofahrer ab November beachten müssen

Vor knapp zwei Jahren – am 29. Mai 2024 – ist die Euro-7-Norm in Kraft getreten, wie die Europäische Kommission berichtet. Erst ab dem 29. November 2026 hat diese jedoch verbindliche Auswirkungen. Dann müssen alle neu entwickelten Pkw-Modelle die neue Norm erfüllen. Ab Ende November 2027 gilt das für jeden neu zugelassenen Pkw. Was heißt das?

Die Euro-7-Norm schreibt unter anderem vor, dass jeder Neuwagen künftig einen sogenannten Umweltpass bekommt. Den muss der Hersteller zusammen mit dem Auto aushändigen.

Der Pass zeigt laut ADAC auf einen Blick, wie umweltfreundlich das Fahrzeug ist. Es stehen etwa der Schadstoffausstoß, der Kraftstoff- oder Stromverbrauch und bei Elektroautos auch die Reichweite darin. Autofahrer, die aktuell unbedingt einen gelben Zettel an Tankstellen lesen sollten, rufen den Pass per QR-Code oder über den Bordcomputer auf.

EU-Schadstoffnormen: Das steckt dahinter

Die EU schreibt mit den Euro-Normen vor, wie sauber Fahrzeuge sein müssen. Aktuell gilt für neu zugelassene Pkw die Norm Euro 6e. Sie begrenzt Stickoxide, Kohlenmonoxid, Feinstaub und Partikel im Abgas.

Die nächste Stufe heißt Euro 7 und geht weiter. Sie regelt erstmals auch Bremsstaub und Reifenabrieb. Für Lkw und Busse gelten separate Normen von Euro I bis Euro VI.

Quellen: Umweltbundesamt, ADAC

Neue EU-Norm wirkt sich auch auf E-Autos aus: Die Änderungen im Überblick

Durch Euro 7 ändert sich neben dem neuen Umweltpass, der für alle Autos gilt, vor allem beim Kauf von E-Autos einiges. Hier die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Garantie auf Batterie-Mindestkapazität: Nach 5 Jahren oder 100.000 km mindestens 80 Prozent – nach 8 Jahren oder 160.000 km mindestens 72 Prozent der ursprünglichen Kapazität.
  • Winterreichweite: Ein Pflicht-Test von Elektroautos bei minus 7 Grad wird eingeführt. Hersteller müssen dann offenlegen, wie weit ihr Modell im Winter wirklich kommt, erklärt TÜV Nord.
  • Gebrauchtwagenkauf: Durch den Umweltpass lässt sich der aktuelle Batteriezustand künftig einfach nachschlagen.

Euro 7 regelt ab November auch den Bremsabrieb: Was bedeutet das?

Euro 7 geht noch weiter als bisherige Abgasnormen. Erstmals gibt es auch Regeln für die kleinen Partikel, die beim Bremsen und durch Reifenabrieb entstehen. Das klingt kompliziert – ist aber ein echtes Alltagsproblem. „Bremspartikelemissionen und Reifenabrieb werden in Kürze höher sein als Partikelemissionen von Verbrennungsmotoren“, erklärt Helge Schmidt, Abgasexperte bei TÜV Nord.

Das bedeutet: Selbst Elektroautos, die keine Abgase erzeugen, erzeugen beim Bremsen Feinstaub. Euro 7 reguliert das erstmals für alle Fahrzeuge. Stephan Nentwig von TÜV Nord sagt zum Prozedere: „Wir messen dabei immer eine Vorder- und eine Hinterradbremse, da die Bremsen unterschiedlich stark gefordert werden“ (mehr News rund um Auto und Verkehr bei RUHR24).

Wichtig: Im Vergleich zu Euro 6 bleiben bei Euro 7 jedoch die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) und Feinstaub bei Pkw gleich. Ebenso die Konformitätsfaktoren für Straßenmessungen (RDE).

EU-Kommission verspricht keine neuen Fahrverbote durch Euro 7

Wer sich Sorgen macht, dass durch Euro 7 auch neue Fahrverbote kommen, kann aufatmen. Laut EU-Kommission werden keine gesonderten Euro-7-Bereiche ausgewiesen. Es handle sich lediglich um eine technische Vorgabe für die Zulassung neuer Fahrzeugmodelle – kein Instrument für Fahrverbote oder Zugangsbeschränkungen.

Dafür kommen auf Autohersteller längere Haltbarkeitsanforderungen zu. Bisher mussten diese die Einhaltung der Emissionswerte nur bis 100.000 Kilometer oder fünf Jahre nach Kauf nachweisen. Mit Euro 7 steigt diese Pflicht auf 200.000 Kilometer oder zehn Jahre.

2026-04-08T05:03:19Z